Service

Für die Natur nur das Beste

Für Pflanzmaßnahmen in der freien Natur sind gebietseigene Gehölze bestens geeignet. Sie sind optimal an die ökologischen Bedingungen in unserer Kultur- und Naturlandschaft angepasst.

So leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Natur- und Artenschutz und kommen den gesetzlichen Verpflichtungen des Bundesnaturschutzgesetzes nach:

im Rahmen von Kompensations- maßnahmen, Gehölzpflanzungen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsplänen
Anlage von Hecken
und Flurgehölzen in der Flurneuordnung
Uferbegrünung
zum Beispiel an Gewässern

von Straßen und anderen Verkehrswegen

zur Förderung der Stabilität des Bestands

Wiederherstellung oder Rückführung einer Landschaft

Fachmodul Gebietseigene Gehölze

Hier finden sie die maßgeblichen Vorgaben

herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stand Juni 2019, aktualisiert im September 2022.

Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze

Hier finden Sie den naturschutzfachlichen Hintergrund

herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Januar 2012

Ausschreibungs­text

Empfehlung Ausschreibung

Empfehlungen für eine zielführende Ausschreibung oder freihändigen Vergabe

Markterkundung

Musteranfrage

Muster-Beschaffungsanfrage für Landschaftsgehölze. Beispiel einer Kostenermittlung

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